Die Mazda-Garantie schützt Ihr Fahrzeug zuverlässig – unter bestimmten Bedingungen. In diesem Kapitel erfahren Sie, welche Einschränkungen bei Auslandszulassung bestehen und weshalb Originalteile und autorisierte Servicepartner empfohlen werden. Auch Risiken durch technische Änderungen oder nicht genehmigtes Zubehör werden beleuchtet. Für langfristigen Werterhalt und problemlosen Garantieanspruch bei Ihrem Mazda6 (2012–2024).
Bei einer Registrierung im Ausland können Probleme auftreten, wenn das Fahrzeug die örtlichen Vorschriften bezüglich Abgasemissionen und Sicherheit nicht erfüllt. In einem solchen Fall können zusätzliche Kosten entstehen, für die der Fahrzeughalter aufkommen muss, wenn das Fahrzeug den geltenden Vorschriften angepasst werden muss.
Außerdem sollten Sie sich über die folgenden Punkte im Klaren sein: Eine ordnungsgemäße Fahrzeugwartung kann in einem anderen Land nicht verfügbar sein.
Der für das Fahrzeug vorgeschriebene Kraftstoff könnte nicht erhältlich sein.
Ersatzteile, Reparaturverfahren und notwendige Spezialwerkzeuge könnten nicht erhältlich sein.
In dem Land, in dem Sie das Fahrzeug zulassen möchten, gibt es vielleicht keinem autorisierten Mazda-Vertragshändler.
Die Mazda-Garantie ist nur in bestimmten Ländern gültig.
Beachten Sie bitte, dass durch technische Änderungen des originalen Fahrzeugzustands die Sicherheit beeinträchtigt werden kann. Solche technischen Änderungen schließen nicht nur die Verwendung ungeeigneter Teile, sondern auch Zubehör, Anbauteile und Zusatzteile, einschließlich der Felgen und Reifen ein.
Original-Mazda-Teile und -Zubehör sind speziell für Ihr Fahrzeug entwickelt.
Andere Teile bzw. anderes Zubehör als oben erwähnt, sind von Mazda nicht zugelassen, falls keine ausdrückliche Zulassung von Mazda vorliegt. Deshalb kann die Eignung solcher Produkte nicht bescheinigt werden. Mazda übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch die Verwendung solcher Produkte entstanden sind.
WARNUNG
Gehen Sie bei der Auswahl und der Montage von zusätzlichen elektrischen Ausrüstungen, wie eines Telefons, eines Sprechfunkgerätes, einer Stereoanlage oder einer Alarmanlage nur mit größter Sorgfalt vor: Beachten Sie bitte, dass durch technische Änderungen des originalen Fahrzeugzustands die Sicherheit beeinträchtigt werden kann. Wichtige Systeme können beschädigt werden, so dass zum Beispiel der Motor abstellt, die Auslösung des Insassen-Sicherheitssystems beeinträchtigt wird, die ABS/TCS/DSC-Anlage nicht richtig funktioniert oder ein Brand verursacht werden kann.
Mazda übernimmt keinerlei Haftung, wenn als Folge des Einbaus von Nicht-Originalteilen und Zubehör Verletzungen verursacht werden, Systemstörungen auftreten oder anderweitige Kosten entstehen.
Die Garantiebedingungen für den Mazda6 (Baujahre 2012–2024) sind klar geregelt. Nur bei ordnungsgemäßer Wartung, fachgerechtem Betrieb und Verwendung von Originalteilen bleibt der Anspruch erhalten. Besonders bei Zulassung im Ausland gelten besondere Regeln – Abweichungen bei Abgasnormen oder Sicherheitsvorschriften können zu Problemen führen.
Zusätzlich warnt Mazda vor selbst installierter Elektronik: Fremde Alarmanlagen, Funkgeräte oder Audioanlagen können das Airbagsystem, ABS oder sogar den Motorbetrieb stören. Veränderungen dieser Art führen nicht nur zum Erlöschen der Garantie, sondern bergen reale Sicherheitsrisiken.
FAQ:
1. Sind Umbauten mit Drittanbieter-Teilen zulässig? Nur mit ausdrücklicher Genehmigung von Mazda – sonst Garantieverlust.
2. Ist die Mazda-Garantie international gültig? Nein – nur in bestimmten Ländern. Vor Auslandsnutzung beim Händler nachfragen.
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